
Rechtsanwalt
Jürgen Hansen
Ich freue mich, Sie auf meiner Website begrüßen zu dürfen. Gerne stehe ich Ihnen in rechtlichen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
Wenn Sie Fragen haben oder wir Ihnen behilflich sein sollen, können Sie mich gern direkt kontaktieren. Dazu können Sie natürlich auch mein Kontaktformular benutzen.
Unsere Kanzlei
Die Kanzlei wurde im August 1995 in Leipzig von Rechtsanwalt Jürgen Hansen gegründet.
Wir betreuen auch englischsprachige Mandanten.
Unsere Betätigungsfelder umfassen hauptsächlich:
- Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Strafrecht
- Internetrecht
- Verkehrsunfallrecht
Bitte informieren Sie sich ausführlich im folgenden Abschnitt!
Auch bei vielen anderen Rechtsfragen können Sie gerne auf mich zukommen.
Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Kündigung nach Mutterschutzgesetz
Die Kündigung eines Arbeitsvertragsverhältnisses gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft ist bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, gem. MuschG, unzulässig.
Mobbing
Um "lästige" Arbeitnehmer loszuwerden, greifen Arbeitgeber immer häufiger dazu, durch die Zuweisung geringfügig qualifizierter Arbeiten oder durch Schlechtredung der Arbeit den Arbeitnehmer dazu zu veranlassen, einen Auflösungsvertrag mit dem Arbeitgeber für das Arbeitsvertragsverhältnis zu schließen.
Erbrecht
- Erbengemeinschaft / gemeinschaftliches Testament / Pflichtteilsansprüche / lebenslanges Wohnrecht / Nießbrauchrecht
- Die gesetzliche Erbfolge bei Ehegatten / Schenkung
- Erbvertrag / Schenkung
- Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten vorgenommen hat, können zu Pflicht- teilsergänzungsansprüchen gegenüber dem Erben führen.
- Schulden des Erblassers
Hierzu bieten sich:
- Ausschlagung
- Nachlassverwaltung oder -konkurs
- Aufgebotsverfahren
Strafrecht
- Betrug gemäß § 263 StGB
- Körperverletzung, gem. § 223 StGB
- Mord nach § 211 StGB
- Raub / Raub mit Todesfolge / räuberischer Diebstahl
Internetrecht
- Widerruf von Verträgen im Internet
- Widerruf nach §§ 312b ff. BGB
- Gerichtsstand bei Internetverträgen
- Markenschutz
- Anbieterkennzeichnung nach dem TDG-Gesetz
- Rolle der Nutzung der Domain
- Schutz der Domain als Marke
Verkehrsunfallrecht
- Nach einem Verkehrsunfall hat man gegenüber seiner Versicherung eine Reihe von Pflichten.
- Die Folgen einer Pflichtverletzung sind bei der Haftpflicht und bei der Kaskoversicherung unter- schiedlich.
Haftpflichtversicherung:
- Bei einer absichtlichen Verletzung der Aufklärungs- obliegenheit gibt es zwei unterschiedliche Leistungs- freiheitsgrenzen.
Kontakt
Bei Fragen können Sie anrufen, gern auch das Kontakt-Formular nutzen oder uns ganz einfach eine Mail schicken. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Jürgen Hansen - Rechtsanwalt
Liebertwolkwitzer Markt 10
04288 Leipzig
Tel.: 034297 / 4 84 11
Fax: 034297 / 4 33 41
E-Mail: ra-hansen@t-online.de